Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen der Stöcklin Home Service GmbH (nachfolgend Firma genannt),
Glärnischstrasse 12c, 8853 Lachen und ihrer Kundschaft als Auftraggeber gelten ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGBs abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Firma.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von der Firma annimmt oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt. Der Vertrag umfasst alle Informationen und Leistungen, die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgehalten sind.
Die Firma verpflichtet sich, sämtliche Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, Schädlingsbekämpfung, Garten- und Poolunterhalt gemäss den anerkannten Standards der jeweiligen Branche zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung von qualifiziertem Personal sowie geeigneten Geräten und Materialien, die für die ordnungsgemässe Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind. Zudem setzt sich die Firma für faire Arbeitsbedingungen ein und verpflichtet sich, alle geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Die Firma verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang mit der Einrichtung (Mobiliar, Geräte etc.) und den persönlichen Effekten des Kunden. Der Schlüssel oder sonstiges Zugangsmedium für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung wird ausschliesslich zu diesem Zweck verwendet und es wird keine Kopie davon angefertigt. Im Übrigen verpflichtet sich die Firma, das eigene Personal dahingehend zu schulen, dass es keine Einsichtnahme in die Unterlagen des Kunden nimmt und, dass es mit Ausnahme der Nutzung von sanitären und elektrischen Einrichtungen im Rahmen der Auftragsausführung keine Betriebseinrichtungen des Kunden nutzt.
Die Firma hat das Recht, für die zu erbringenden Dienstleistungen Dritte beizuziehen und haftet für deren Handlungen und Unterlassungen im gleichen Umfang wie für das eigene Personal.
Der Kunde ist verpflichtet, der Firma rechtzeitig und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Dienstleistung notwendig sind. Zudem hat er die Firma über etwaige objekt- und subjektspezifische Sondervorschriften, insbesondere in Bezug auf Sicherheits-, Pflege- und Hygienemassnahmen, in Kenntnis zu setzen. Sollte der Kunde seine Weisungen oder Richtlinien ändern, ist er verpflichtet, die Firma umgehend darüber zu informieren.
Darüber hinaus muss der Kunde der Firma den Zugang zu den Reinigungsobjekten gewährleisten. Er ist auch verpflichtet, der Firma kostenlos Elektrizität, Wasser sowie geeignete Räumlichkeiten, die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
Die Leistungen der Firma gelten als vertragsgemäss erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich, spätestens jedoch innert zwei (2) Arbeitstagen, einen Mangel anzeigt. Allfällige Mängel sind schriftlich zu rügen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Mangel nachweislich der Firma zuzuordnen, verpflichtet sich die Firma, den Mangel zu einem mit dem Kunden zu vereinbarender Termin zu beheben. Punkt Haftung bleibt vorbehalten.
Alle Preise der Firma verstehen sich rein netto exkl. MWST und in Schweizer Franken. Erhöhen sich die Kosten für die Firma nach Ablauf des ersten Vertragsjahres, behält sich die Firma das Recht vor, die Preise mit Wirkung 1. Januar des Folgejahres anzupassen.
Die Firma behält sich das Recht vor, allfällige Erhöhungen sonstiger gesetzlicher Abgaben mit Inkrafttreten derselben auf den Kunden zu überwälzen. Die Firma informiert den Kunden vorgängig schriftlich über allfällige Preiserhöhungen.
Bei einmaligen Leistungen stellt die Firma dem Kunden nach Abschluss der Dienstleistung Rechnung, bei wiederkehrenden Leistungen Mitte Monat jeweils für den aktuellen Monat. Die Materialkosten (Leuchtmittel, Abfallsäcke, Dünger, Gas, Entsorgungsgebühren, Grünabfälle etc.) werden separat und nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Firma hat das Recht für umfangreiche oder länger dauernde Dienstleistungen Akontozahlungen zu verlangen.
Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 20 (zwanzig) Tagen zahlbar. Bei Verzug kann die Firma ab Fälligkeit Verzugszinsen sowie administrativ bedingte Mehrkosten (Mahngebühren) in Rechnung stellen. Im Übrigen ist die Firma berechtigt, die Dienstleistung ganz oder teilweise einzustellen, wenn der Kunde mit einer Leistungszahlung im Rückstand ist.
Nach Ablauf der festen Vertragsdauer oder falls keine solche vereinbart worden ist, kann der Auftrag jeweils auf Ende eines Monates unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Die Kündigung hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
Die Firma haftet nur für Personen- und Sachschäden, die nachweislich durch die Firma bei der Erfüllung der vertraglichen Dienstleistung direkt und durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. In keinem Fall haftet die Firma für Schäden auf Grund leichter Fahrlässigkeit, höherer Gewalt, indirekter und mittelbaren Schäden, Folgeschäden, entgangenem Gewinn, nicht realisierter Einsparungen sowie verspäteter Dienstleistung. Ungeachtet der voranstehenden Bestimmungen haftet der Kunde für sämtliche Schäden, die durch Verletzung von Punkt Mitwirkungspflicht des Kunden entstehen.
Für Schäden, die der Kunde gegenüber der Firma nicht unverzüglich nach jeweiligem Leistungsende, spätestens jedoch nach zwei (2) Arbeitstagen, schriftlich meldet, entfällt die Haftung der Firma.
Die Haftung der Firma für alle Handlungen oder Unterlassungen soll das Doppelte an der Vergütung für die Dienstleistung nicht übersteigen, die mit dem Haftungsanspruch in Zusammenhang stehen, oder soll, nach Wahl der Firma, auf den Ersatz / die erneute Ausführung der Dienstleistungen beschränkt sein.
Bei Verlust des Schlüssels oder sonstigen Zugangsmediums verpflichtet sich die Firma, den Kunden unverzüglich zu informieren und die Kosten des Ersatzes sowie eines aus Sicherheitsgründen allenfalls notwendigen Zylinderwechsels zu bezahlen. Ausgenommen sind Schlüsselverluste durch Diebstahl.
Schriftliche Mitteilungen können, wo nicht ausdrücklich anders erwähnt, per E-Mail erfolgen.
Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Firma.
Die Firma behält sich vor, ihre Rechte auch am Domizil des Kunden geltend zu machen.
Diese AGB treten mit Veröffentlichung auf der Webseite der Firma in Kraft und gelten bis zur Veröffentlichung einer neuen Version.